Immobilienbesitzer sind zur Dichtigkeitsprüfung rechtmäßig verpflichtet

Einerseits muss die Dichtigkeitsprüfung bei den Abwasserleitungen vorgenommen werden, damit die Umwelt entsprechend beschützt wird. Weil wegen von beschädigten Leitungen ist es denkbar, dass eine Verunreinigung der natürlichen Gewässer geschieht. Rissige Rohrleitungen, eingewachsene Baumwurzeln beziehungsweise jahrelange brüchig gewordene Muffen stellen mögliche Gefahren dar. Andererseits kommt die Dichtigkeitsprüfung allerdings genauso den Grundstücksbesitzern zugute, da kaputte Wasserleitungen enorme Folgekosten auslösen können, wenn zum Beispiel wegen der zerstörten, unentdeckten Leitung das Mauerwerk zu erneuern ist.

Sogar bei kräftigem Regen sorgt eine defekte Abwasserleitung für enorme Auswirkungen. Wenn das Wasser auf keinen Fall schleunigst genug abläuft, laufen in ein paar Minuten Keller voll. Hierzu erhöhen sich die Abwassermengen, wenn die Leitungen keinesfalls einwandfrei arbeiten, was die entsprechenden Zusatzkosten überflüssig ansteigen lässt. Prinzipiell sind die Grundstückseigentümer für Schädigungen an deren Abwasserleitungen zuständig. Deshalb sollten diese sich nicht über die Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung ärgern, sondern diese eher als hilfreiche Erinnerung betrachten, damit die Abwasserleitungen ständig gewartet werden. Hält man eine Prüfpflicht nicht ein und kann zum Fälligkeitsdatum keine Dichtigkeitsprüfung nachgewiesen werden, haben Grundstückseigentümer mit dem Bußgeld zu rechnen.

Fälligkeiten

Bis allerspätestens 31. Dezember 2015 hatte die Dichtigkeitsprüfung bei allmöglichen Immobilien in Wasserschutzgebieten zu erfolgen, die bis zum 1. Januar 1965 erbaut wurden. Bei vielen später gebauten Gebäuden beziehungsweise Leitungen, die man danach verlegte, endet 2020 die Frist. Hierzu kommt, dass bei allmöglichen Änderungen und Reparaturen von den Abwasserkanälen vor der Wiederinbetriebnahme die Kontrolle der Funktionsfähigkeit vorzunehmen ist. Welche Art der Prüfung durchzuführen ist, liegt an der entsprechenden Wasserschutzzone. Befindet sich das bebaute Grundstück in der Zone zwei, muss eine Dichtigkeitsprüfung erfolgen. Wenn das Haus auf einem Grundstück in der Wasserschutzzone drei ist, hat eine optische Prüfung mit der Kanalkamera stattzufinden.

Von der Dichtigkeitsprüfung sind allerdings auf keinen Fall nur die Eigentümer in den Wasserschutzgebieten betroffen. Selbst außerhalb der genannten Zonen sind bei Neubauten sämtliche Schmutzwasserleitungen zu prüfen, ehe diese benutzt werden. Zugleich ist es möglich, dass Gemeinden und Städte Dichtigkeitsprüfungen vorschreiben. Deshalb müssen sich die Grundstückseigentümer immer individuell bei den lokalen Ansprechpartnern über die Vorgaben erkundigen. Zudem können die Kommunen während dem Erneuern des öffentlichen Kanalnetzes an die anliegenden Eigentümer herantreten und von diesen verlangen, dass sie die eigenen Abwasserleitungen kontrollieren und reparieren lassen.

Wer die Dichtigkeitsprüfung macht

Diese Prüfung sollte nur durch geprüfte Sachkundige durchgeführt werden, die in der Lage sind, die Funktionstüchtigkeit der Abwasserkanäle qualifiziert zu überprüfen. Durch flexible Spezialkameras kann der Zustand der jeweiligen Leitungen sehr exakt begutachtet werden. Damit eine Prüfpflicht erfüllt wird, ist eine offizielle Bescheinigung zum Dokumentieren der Dichtigkeitsprüfung vorzulegen, die der entsprechenden Selbstüberwachungsverordnung Abwasser entspricht. Dieses Dokument können nur zertifizierte Spezialisten ausstellen. Je nach Ergebnis sind die Leitungen zu reparieren. Nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser haben die Grundstückseigentümer je nachdem, wie schwer die Schädigungen an den entsprechenden Leitungen sind, zehn Jahre Zeit, damit diese instand gesetzt werden können.

Lesen Sie auch:

Universalprüfmaschine – eine Maschine, die unumgänglich ist